www.Gesellschaft-und-Visionen.de
     
Der Kommentar
 

Zum Vorschlag von Martin Lindner (FDP), den Hartz-IV-Regelsatz um 30% zu kürzen und die Bezieher von Hartz-IV-Leistungen zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten

von Horst Liebermann

Anfang Juli 2009 ging die Meldung durch die Medien, dass der Berliner FDP Spitzen­kandidat für die Bundestagswahl Martin Lindner für eine generelle Kürzung des ALG II Regelsatzes um 30 % plädiert. Gleichzeitig sollen ALG II-Bezieher zu gemeinnützi­ger Arbeit verpflichtet werden können.

Sehr geehrter Herr Dr. Lindner, herzlichen Glückwunsch für ihre Glanzleistung. Sie haben gute Chancen für den Orden „Wider dem tierischen Ernst“. Allerdings geht Ihr Vorschlag nicht weit genug. Alle im öffentlichen Dienst Beschäftigten in den Regie­rungen, Ministerien, Verwaltungen etc. von Bund, Ländern und Kommunen leisten doch gemeinnützige Arbeit. Deshalb sollten alle diese Menschen, von den Spitzen der Regierung bis zum Pförtner, auf 70 % Hartz-IV gesetzt und zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden. Man stelle sich vor, welche gewaltigen finanziellen Mittel so eingespart werden könnten. Die frei werdenden Gelder könnte man ja dann den Not leidenden Banken überweisen. Falls noch etwas übrig bliebe, könnte man mit dem Abbau der Staatsverschuldung beginnen.

In der Privatwirtschaft ist diese Vorgehensweise wegen rechtlicher Probleme leider schwierig durchzusetzen. Deshalb sollte man hier die Umwandlung von zu hohen Tariflöhnen in Niedriglöhne vorantreiben. (Wie wäre es mit 1 € pro Stunde?) Um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu sichern und diese Niedriglohn-Arbeitsplätze zu erhalten ist es unabdingbar, die Unternehmenssteuern und die Sozialbeiträge der Unternehmen weiter zu senken, weil die ausufernden Lohnnebenkosten doch Wett­bewerbs- und Arbeitsplatzkiller sind.

 

www.Gesellschaft-und-Visionen.de

 

 
Zurück